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Mediation als Antriebsmechanismus für eine Deeskalation.
Die von Prof.Dr. Friedrich Glasl, Salzburg  entwickelte Einteilung in Eskalationsstufen 1 -Verhärtung der Situation bis 9 Gemeinsam in den Abgrund- bilden als "Meßeinheit"die Basis zur Durchführung eines  Mediationsverfahrens.

Wobei in der Regel in der Stufen 1 und 2 die Kontrahenten eigenständig eine einvernehmeliche Lösung finden (sollten), den Konflikt zu beenden.

Die Konfliktlösung mittels Mediationsverfahren ist ab Stufe 3 (Taten statt Worte) sinnvoll.

Stufe 8 und 9 der Eskalationsstufen gehen in die Richtung einer Zerstörung der Beziehung der Beteiligten. Hier ist ein Mediationsverfahren nur  unter bestimmten Voraussetzungen- wie beiderseitiges Erkennen der "Notlage"- möglich.
Voraussetzung ist, der Wille der Parteien zur Konfilktlösung auf freiwilliger Basis mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.



BkfU 2024