Juristische Auseinandersätzungen, vor Schiedsgerichten, Gerichten, kennen nur Sieger oder Besiegte ( Lose-Win, Lose-Lose).
Ziel eines Mediationsverfahren, ist die einvernehmliche Lösung. Diese wird in einem strukturierten Prozess von den Beteiligten (Medianten) erarbeitet und vertraglich -als bindend - dokumentiert.
Von 100 Mediationen kommen 70 zu einer -bindenen- Einigung -Win-Win- der Konfliktparteien (Medianten). Und das in wesentlich kürzer Zeit, im Vergleich zum Gerichtsprozess (durschschnittlich 104 Gerichtstage)Und signifikant kostengünstiger.
Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, Verbraucher im Falle von Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung zu stellen.Diese erolgen in Deutschland u.a. durch die IHK,s. Siehe Mediatorenpool IHK München und Oberbayern.
Klassische Anwendungsbereiche für Mediationsverfahren: Familie, Schule, Gemeinwesen, Planen und Bauen sowie Wirtschaft. Der Schwerpunkt des BKfU® liegt im Gemeinwesen und Wirtschaft.
Es sind die Medianten (Konfliktparteien) die mit einer (gemeinsamen) Abschlußvereinbarung die Regelung und somit die Lösung des Konfliktes "besiegeln".
Durch Dialog können neue Lösungsansätze und mögliche Kompromisse entwickelt werden. Und dafür steht das Mediationsverfahren